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Artikel vom 07.05.2007

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Basel - Allgemeines

Schlumpf-Fotomappe aufgetaucht!

Der Mann, der sich einer unrechtmässigen Aneignung schuldig machte, wollte auch noch Finderlohn kassieren…

Von Redaktion



Der Inhalt der entwendeten Fotomappe: 400 historische Schwarzweiss-Fotos und der Sonderdruck aus dem Wochenende-Magazin der Basler Zeitung von 1977, der weltweit für Aufmerksamkeit sorgte. Foto: red/zvg


Die verloren gegangene Fotomappe mit rund 400 Fotos aus dem über 17-jährigen Arbeitskampf um die private Automobilsammlug der Schweizer Industriellen-Brüder Fritz und Hans Schlumpf, ist wieder zum Vorschein gekommen: Ein in Basel wohnhafter Elsässer aus Sennheim hat die für ihn wertlose historische Dokumentation unrechtmässig angeeignet und wollte dafür keck auch Finderlohn kassieren. Stattdessen kam der Eigentümer in Begleitung der Polizei!

Es war eine tragische Sache für den Journalisten und Photoreporter, vor allem aber für die Arbeiter der Schlumpf-Affäre, dass ihre in Bildern festgehaltene Geschichte im 30. Gedenkjahr der Besetzung der privaten Automobilsammlung in Mülhausen, einfach abhandekam. Der jetzige Mitarbeiter von webjournal.ch war am 20. Februar 2007 für den Gedenktag der Besetzung am 7. März 1977 vom französischen Fernsehen zu einer Debatte und zu Aufnahmen aufgeboten worden. Dabei musste er auch eine ganze Wagenladung von Dokumenten und eben eine schwere, 75 x 55 Zentimeter grosse Künstlermappe im Format A2 mit 400 Fotos mitnehmen.

Der Teufel wollte es, dass er nach Rückkehr von den stressigen Aufnahmen und der anstrengenden Debatte vor seinem Haus die Mappe an ein Mäuerchen stellte und sie dann beim Ausladen des anderen Materials vergass. Laut Augenzeugen stand sie mehrere Stunden am Gemäuer, ohne dass jemand sie berührte. Schliesslich war sie aber weg.

2500 Flugblätter verteilt

Der Journalist druckte 2500 Flugblätter, verteilte sie zunächst in allen Briefkästen des Quartiers und klemmte sie unter die Scheibenwischerblätter von elsässischen Fahrzeugen. Es stand nämlich schnell fest, dass kein «Vandale» die Mappe entwendet und bei nächster Gelegenheit über einen Zaun geworfen hatte, sondern, dass sie spurlos verschwunden war.

Wer konnte Interesse an so einem Fundgegenstand haben, zumal alle Fotos auf Kunststoffpapier abgezogen und daher auch mit einem Copyright-Stempel unter Verwendung von unlöschbarer Kunststoff-Tinte gekennzeichnet waren? Für den geschädigten Journalisten, ein engagierter Elsass-Kenner, lag der Schluss daher nahe, dass es ein Dieb aus dem Elsass war, denn dort war die Schlumpf-Affäre noch gut in Erinnerung, zumal die Medien bereits über den bevorstehende Gedenktag in Fortsetzung Augenzeugen zu Wort kommen liessen.

Erfolgreicher Köder Finderlohn

Der Dieb hatte jedoch die Rechnung nicht mit dem «Wirt», dem Journalisten, und schon gar nicht mit seiner «heissen Ware» gemacht, von der er bald mal feststellen musste, dass sie so heiss war, dass er sie nicht versilbern konnte. Der Journalist legte aber einen Köder, einen wirkungsvollen, und liess an den Personaleingängen der Firmen, die Elsässer beschäftigten, einen Aufruf mit der Aussicht auf Finderlohn aushängen. Der Finderlohn bedeutete die sagenhafte Summe von 1000 Franken!



Das Köder-Flugblatt - die Kröte biss an…


Und siehe da, die Falle schnappte zu! Der Journalist erhielt zunächst Anrufe von nicht eingetragenen Nummern, war aber dann jeweils nicht zuhause, und als der Dieb offenbar ungeduldig von einem verifizierbaren Anschluss anrief, musste er seine Personalien bestätigen. Es handelt sich um einen Elsässer aus Sennheim (Cernay), das unweit des ehemaligen Hauptsitzes der Schlumpf-Fabriken in Malmerspach liegt, und der Elsässer gehörte nicht nur zu der älteren Generation, sondern bestätigte, dass er die Schlumpf-Affäre sehr wohl aufmerksam verfolgt hatte. Der Elsässer wohnt inzwischen nicht weit vom Fundort in Basel.

Der Dieb hatte Fristen-Glück

Der nächste Schritt war die Einschaltung der Staatsanwaltschaft, denn der Journalist hatte inzwischen eine Klage wegen Fundunterschlagung aufgegeben, und da allein das Material der Fotomappe mehr als 300 Franken Wert hat, war es ein Offizialdelikt, das von Amtes wegen verfolgt werden musste. Allerdings zeigte sich erst beim Kontakt mit der Staatsanwaltschaft, dass die Frist von drei Monaten, in der eine widerrechtliche Aneignung als Fundunterschlagung gilt, noch nicht abgelaufen war. Der Elsässer hatte gerade noch Glück gehabt, und es war Ironie der Umstände, dass er nur zivilrechtlich wegen der Umtriebe und Unkosten des Journalisten belangt werden konnte.

Auf dem Zivilweg könnte der Elsässer zwar die 1000 Franken Finderlohn einfordern, aber der Journalist hatte ihm in Begleitung der beiden Kriminalpolizisten gleich eine saftige Rechnung für seine Unkosten und den Zeitaufwand für die Suche mitgebracht. Bei der Übergabe der Fotomappe klärte der eine Kriminalbeamte den Elsässer über den juristischen Sachverhalt auf, während die junge Beamtin den Journalisten in einem anderen Raum derart psychologisch unter die Fittiche nahm, dass er seine Absicht, statt 1000 Franken Finderlohn, 1000 Ohrfeigen auszuteilen, nicht in die Tat umsetzte…

Von Redaktion

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