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Artikel vom 16.02.2004

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Drogen

Grenzüberschreitende Haschisch-Prävention

Kantonaler Cannabis-Bericht stellt Jugendschutz in den Vordergrund

Von Redaktion



BASEL. sd.- Ein interdepartementaler Bericht hält die «Unité de doctrine» für den Umgang mit Cannabis im Kanton Basel-Stadt fest. Im Cannabis-Bericht wird eine detaillierte Beurteilung der aktuellen Problemlage vorgenommen und die Haltung der Behörden zu wesentlichen Aspekten deutlich gemacht.

Darüber hinaus werden verschiedene Massnahmen zur Optimierung des Jugendschutzes sowie im Bereich der Bekämpfung des Handels vorgeschlagen. Der Regierungsrat hat den Cannabis-Bericht verabschiedet und gleichzeitig den Subventionsvertrag mit dem Drop In für die Jahre 2004 – 2006 genehmigt und an den Grossen Rat weitergeleitet.

«Cannabis-Konsum ist bei Jugendlichen heute weitverbreitet. Die meisten von ihnen konsumieren diesen Stoff jedoch nur gelegentlich und ohne nennenswerte gesundheitliche Probleme. Jedoch ist auch eine zunehmende Zahl von Früheinsteigern und Jugendlichen mit regelmässigem Konsum zu registrieren. Der frühe Einstieg und der übermässige Konsum müssen als ernst zu nehmendes Risiko für die gesunde Entwicklung dieser Jugendlichen bezeichnet werden.»

«Unité de doctrine» beugt Unsicherheiten vor

Dies sind zwei Kernaussagen aus dem kantonalen Cannabis-Bericht, welcher der Öffentlichkeit am Montag, 16. Februar 2004, im Rahmen einer Medienorientierung von leitenden Repräsentanten aus Verwaltung und Staatsanwaltschaft vorgestellt wurde.



Die Fachstelle Suchtfragen hat den kantonalen Cannabis-Bericht im Auftrag der regierungsrätlichen Delegation Sucht und in enger Zusammenarbeit mit sämtlichen in die Cannabis-Thematik einbezogenen kantonalen Stellen (Sanitäts-, Erziehungs-, Polizei- und Militär-, Justizdepartement sowie Staatsanwaltschaft) erarbeitet. Er stellt somit eine interdepartementale «Unité de doctrine» dar. Mit dem Bericht sollen bestehende Unsicherheiten in der Bevölkerung und in der Verwaltung bezüglich der Einschätzung der Problem- und Rechtslage vermindert, eine sachliche Diskussion unterstützt und ein der tatsächlichen Problemlage entsprechender, pragmatischer Umgang mit den Fragen und Problemen rund um den Cannabis-Konsum gefördert werden.

Die Hälfte der Jugendlichen hat schon gehascht

Die im Bericht dargestellte Entwicklung und die daraus abzuleitenden Konsequenzen ergeben zusammengefasst folgendes Bild:

Etwa die Hälfte der 16- bis 24-Jährigen in der Schweiz hat heute Erfahrungen mit Cannabis. Die meisten von ihnen sind Gelegenheitskonsumenten. Sie konsumieren diesen Stoff in der Regel während eines begrenzten Zeitraums und weisen keine nennenswerten gesundheitlichen Probleme auf. Diese («normalen») Konsumenten sollen nicht unnötig ausgegrenzt und stygmatisiert werden. Verfahren wegen Cannabis-Konsum werden also nur dann eingeleitet, wenn besondere Umstände (z.B. Belästigungen von Anwohnern) dies erfordern oder wenn die Konsumenten jung sind und/oder exzessiv konsumieren.



Für gewisse Personengruppen und Individuen, wie z.B. psychisch labile Personen oder Jugendliche in kritischen Phasen der Pubertät, stellt der Cannabis-Konsum ein ernstzunehmendes Risiko dar. In den letzten Jahren ist eine Zunahme des Cannabis-Konsums bei Jugendlichen unter 16 Jahren zu beobachten. Diese Entwicklung gibt zu Besorgnis Anlass. Nach heutiger Kenntnis ist davon auszugehen, dass der frühe Einstieg ein Risiko für die gesunde Entwicklung dieser Jugendlichen darstellt; dieses Risiko steigt, je exzessiver der Konsum ist und je jünger die Konsumentinnen und Konsumenten sind.

Schwergewicht Früherfassung

Ausgehend von dieser Analyse werden im Bericht schwergewichtig Massnahmen im Bereich der Früherfassung von Jugendlichen mit problematischem Cannabis-Konsum vorgeschlagen.

Als erster konkreter Schritt dazu werden an allen Schulen der Sekundarstufe I und II im Kanton Basel-Stadt schulhausspezifische Präventions- und Früherfassungssysteme eingerichtet, die es den Schulen respektive den Lehrern erleichtern sollen, Problemsituationen rechtzeitig als solche zu erkennen und im Sinne des pädagogischen Auftrages adäquat zu handeln. Als unterstützende Massnahme steht den Lehrpersonen sowie den Schülerinnen und Schülern ab Sommer 2004 in der Drogenberatungsstelle Drop In ein spezifisches Interventions- und Beratungsangebot zur Verfügung.



Eindrückliches, aber auch zweideutiges Titelbild vom Nachrichtenmagazin «Der Spiegel». Haschisch, ein Grundrecht fürs Volk oder ein Mittel zu dessen Verblödung?

Da Drogen- und Suchtprobleme bekanntlich grenzüberschreitende Phänomene darstellen, wird gemeinsam mit den betroffenen Stellen darauf hingearbeitet, die neuen Massnahmen mit den Nachbarkantonen und dem benachbarten Ausland abzustimmen. Als aktuelles Resultat dieser Bemühungen wird das neue Beratungs- und Interventionsprogramm, welches das Drop In anbieten wird, mit Unterstützung des Bundesamts für Gesundheit in Bern und dem Gesundheitsministerium in Bonn/Berlin als regionales und binationales Projekt in der Nordwestschweiz und in Süddeutschland/Südbaden realisiert. In der Nordwestschweiz sind die Kantone Basel-Stadt, Basel-Landschaft und Aargau aktiv dabei. Für die Gesamt-koordination zeichnet die Fachstelle Suchtfragen des Sanitätsdepartementes Basel-Stadt verantwortlich.

Augenmerk auf illegalen Handel gerichtet

Im Bereich des Handels mit Cannabis kommt der Bericht zum Schluss, dass die Zahl der im Kanton Basel-Stadt noch offenen Cannabis-Läden dank der intensiven Massnahmen von Staatsanwaltschaft und Polizei zwar massgeblich reduziert werden konnte, dass jedoch immer noch eine beträchtliche Menge an Cannabis auf unterschiedlichen Kanälen zum Verkauf gelangt. Infolge der grossen Nachfrage und der möglichen grossen Gewinne muss permanent damit gerechnet werden, dass die Anzahl der Cannabis-Läden unkontrolliert steigt, und dass gewerbsmässig Cannabis zur Cannabis-Gewinnung angepflanzt wird. Damit verbunden besteht auch die Gefahr, dass der Basler «Cannabis-Markt» eine Anziehungskraft auf Menschen aus dem benachbarten Ausland ausübt. Diesen Tendenzen soll weiterhin mit repressiven Mitteln entgegengetreten werden.

Widersprüche bleiben bestehen

Im Verlauf der Erarbeitung des Berichtes wurde deutlich, dass die Situation sowohl im Bereich des Konsums als auch des Handels geprägt ist von Widersprüchlichkeiten, die sich insbesondere aus der Diskrepanz zwischen der gesellschaftlichen Entwicklung und der geltenden Gesetzgebung ergeben. Es wird festgestellt, dass in weiten Teilen der Bevölkerung der Cannabis-Konsum - analog zum Alkohol- und Tabakkonsum - nicht mehr als kulturfremd empfunden wird. Das heute geltende Betäubungsmittelgesetz stimmt somit insbesondere in Bezug auf die Einschätzung der Strafwürdigkeit des Konsums nicht mehr mit den gesellschaftlichen Realitäten überein. Die aktuelle Gesetzgebung erschwert oder verhindert sogar eine vernünftige, den heutigen Verhältnissen angepasste Politik im Bereich des Cannabiskonsums und -handels.



Haschisch wird im Abendland nicht mehr als «kulturfremd» empfunden. Dies beweisen auch die 199'000 Einträge, welche die Suchmaschine Google unter dem Stichwort «Haschisch» im Internet findet.

Der Regierungsrat hat den Cannabis-Bericht verabschiedet und damit die im Kanton Basel-Stadt eingeschlagene Politik bestätigt. Gleichzeitig hat er den neuen Subventionsvertrag mit dem Drop In für die Jahre 2004-2006 genehmigt, welcher jährliche Betriebsbeiträge von 750'000 Franken vorsieht. Damit wird das Beratungsangebot für Menschen, die mit einer Drogenproblematik belastet sind, sichergestellt.

Kommentar:

Während manche sich im Rausche wähnen, steht meiner auf Papier! (J.W. Goethe)

Von Redaktion


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