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Artikel vom 14.12.2005

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Basel - Allgemeines

Banken machens Betrügern leicht…

Warum handelte der Filialleiter F. von der Basler Bank *) nicht, als ein Behinderter plötzlich hohe Geldbeträge von seinem Senioren-Konto und trotz Kreditlimite abhob?

Von Jürg-Peter Lienhard



Ausriss aus dem aus «ermittlungstaktischen Gründen» dürr verfassten Communiqué der Kripo Basel-Stadt über die Verhaftung der raffinierten Millionen-Betrügerin M.V.-N. aus Serbien-Montenegro mit schweizerischem IV-Ausweis…



BASEL.- Dürre Polizeimeldungen reizen nicht einmal die journalistische Phantasie. Aber was sich tatsächlich für Dramen hinter diesen meist unbeholfen abgefassten Zeilen verbergen, tritt nur dann ans Tageslicht, wenn aus dem Umkreis der Opfer sich jemand an die Presse wendet: So wie im Fall des behinderten J.F., der, wie mehr als zwanzig andere Behinderte oder Hochbetagte, von der serbisch-montenegrinischen Betrügerin M.V.-N. um enorme Geldbeträge «erleichtert» worden war. Und zwar unter den Augen der Basler Bank.

Am Dienstag, 13. Dezember 2005, meldete das Kriminalkommissariat Basel-Stadt per Medien-Communiqué die Verhaftung der 55-jährigen Betrügerin, und dass ihr eine Deliktsumme von gut einer Million Schweizer Franken angelastet wird. (Das webjournal.ch redigierte die Meldung unter «Aktuelles vom 13.12.2005».) Nebst den rund 20 eruierten Opfern vermutet das Kriminalkommissariat noch weitere, die sich oder deren Angehörige bei der Polizei melden sollten.

C.K., ein Bekannter eines der Betrugs-Opfer, meldete sich darauf beim Editor von webjournal.ch mit einer ausführlichen Dokumentation und erzählte die Chronik einer unglaublichen und niederträchtigen Geschichte.

Das Opfer J.F. arbeitete früher in der hiesigen Pharmaindustrie und wurde durch einen Unfall zum Behinderten und Frührentner. Die Unfallfolgen veranlassten seine hochbetagte Mutter und seine ältere Schwester, ihm gewisse Organisationen abzunehmen, wie etwa die Bezahlung von Rechnungen usw. Sie verschafften ihm einen Essensplatz in einem Altersheim, wo er regelmässig das Mittagessen einnehmen konnte. Abends bereitete die Schwester das einfache Nachtessen für ihn zu.

Dann starb die Mutter, und auch die Schwester musste mit einem schwereren Leiden ins Spital. Das Unglück nahm seinen Lauf: Der eher hilflose Mann war plötzlich ohne Betreuung und geriet in die Fänge der Betrügerin M.V.-N. Wie das geschehen konnte, ist sich der Bekannte C.K. heute sehr sicher. Die Betrügerin M.V.-N. sei nach einem raffinierten System vorgegangen. Sie müsse systematisch Altersheime beobachtet und deren Pensionäre ins Visier ihrer Betrugs-Absichten genommen haben. Dies entspricht auch der Darstellung des Kriminalkommissariates, das alle bisher bekannten Betrugs-Opfer als betagt bis hochbetagt bezeichnet.

Millionenbetrügerin bezog IV-Rente

Die Betrügerin hatte bei der Verhaftung einen Ausweis für Invalidenrentner mit der IV-Nummer 910.51.587.184, lautend auf M.V.-N. an der Dorfstrasse in Basel und gültig bis 31.8.2007, vorgelegt. Sie selbst spricht nur gebrochen Deutsch, erklärte der Betreuer von J.F., dessen hartnäckigen Recherchen es wohl zu verdanken ist, dass die Kriminalpolizei am Donnerstag, 8. Dezember 2005, die serbisch-montenegrinische Frau in flagranti verhaften konnte, als sie von einem 89-jährigen Betagten auf offener Strasse beim Petersplatz einen hohen Geldbetrag entgegennehmen wollte.

Die Kriminaler wussten von Betreuer C.K. jedoch schon 13 Tage zuvor, dass die Frau eine kriminelle Betrügerin ist, denn C.K. hatte sie nach einem «Besuch» bei ihrem Opfer J.F. einem zufällig in einer anderen Aktion im gleichen Haus anwesenden Fahnder «im Schwitzkasten» übergeben. Doch nach kurzer Feststellung der Personalien auf dem Claraposten liess die Polizei die feine Dame wieder laufen, welche munter wieder «ans Werk» ging.

Doch gucken wir den Fall J.F. aufgrund der Unterlagen von C.K. genauer an, ohne jedoch der Kriminalpolizei ins Handwerk pfuschen zu wollen. Mit der Verhaftung von M.V.-N. läuft ein Verfahren, eine Untersuchung, bei der, wenn zu viel Elemente in die Öffentlichkeit durchsickern, möglicherweise ein paar andere Balkan-Karnickel aufgescheucht werden könnten. Denn es wird sich wohl herausstellen, dass die Betrügerin nicht allein handelte, und dass, wie ein Polizist auf dem Claraposten zu C.K. sagte, die ertrogene Million «futsch», d.h. in Serbien-Montenegro «untergetaucht» ist.

Es geht hier also nicht um die wohl umsichtige Arbeit der Kriminaler, die erst zuschlagen konnten, als die beweisfähige Geldübergabe am Petersplatz erfolgte. Es geht hier einerseits um die Raffinesse, um die Niederträchtigkeit, mit der, wie schon so oft, gewerbsmässig alte, schwache und halb-demente Mitbürger von ausländischen «Gästen», typischerweise aus dem unteren Balkan, mit enormer krimineller Energie ausgenommen werden.

Mangelnde Aufmerksamkeit des Bankpersonals

Und andererseits geht es auch um mangelndes Verantwortungsgefühl und unterlassene Aufmerksamkeit von Bankbeamten: Wie ist es möglich, dass Hochbetagte so mir nichts dir nichts Hunderttausende am Schalter abheben können, ohne dass der Mann oder die Frau hinter dem Bankschalter nur die leiseste Anstalt macht, den Bezug zu hinterfragen - sicherheitshalber schon nur zu ihrer eigenen Rückendeckung?

Im Falle von J.F. blieben die Alarmglocken des Bankmannes F., Filialleiter der Basler Bank in der Nähe der Mustermesse, stumm: J.F. hatte seit dem 27. Februar 2005 mehrere tausend Franken bar am Schalter problemlos beziehen können, selbst als er die für das Senioren-Konto festgesetzte Rückzugs-Limite von 40‘000 «p.a.» (pro Jahr ohne Kündigung) überschritten hatte. Und erst recht nicht, als J.F. deshalb der Automaten-Bezug gesperrt worden war. Und völlig unbegreiflich ist, warum der Bankbeamte F. dann auch noch am 21. Juni 2005 weitere 89‘000 Franken in bar an J.F. über die Theke reichte, nachdem er ihm erst in der Woche zuvor 30 Tausender ausgehändigt hatte. Und dies, obwohl die kranke Schwester von J.F. und der Betreuer C.K. längst den Filialleiter darauf aufmerksam machten, dass etwas nicht stimmen konnte.

Was genau vor sich ging, davon konnten die beiden sich zunächst keinen Reim machen, denn J.F. versteckte alle Belege, und erst als die Schwester das klaffende Leck im Konto des behinderten Bruders gewahr wurde, konnte sie Betreuer C.K. überhaupt einschalten. Der verschaffte sich die nötigen Dokumente und sah aus den Zahlen die Katastrophe, doch J.F. war von der «feinen Dame» derart erpresserisch unter Druck gesetzt worden, dass er «wie ein Autist, auf diesbezügliche Fragen irgendwo in die Luft blickte und nichts aus ihm herauszubringen war», erinnert sich C.K.

Erst, als die Schwester auch ins Spital eingeliefert werden musste, so C.K., «machte J.F. auf und begann zu erzählen»: Die Frau habe erklärt, es «geschehe ihr etwas ganz Böses, wenn…», und sie gebe «das Geld am Jahresende mit 50 Prozent Zins wieder zurück».

«Gepflegte Erscheinung in Pelz»

Darauf begann C.K. die stets «gepflegt» und in Pelz gekleidete Betrügerin selbst zu observieren, mit dem Zweck mehr Elemente für eine Anzeige zu erhalten. Es gelang ihm sogar, M.V.-N. zu fotografieren. Als sie sich erneut an J.F. heranmachte und dieser nun zur Kooperation bereit war, konnte C.K. wie oben geschildert, den zufällig vorbeikommenden Fahnder einschalten. Offenbar wurde sie, obwohl sie zunächst nur die Personalien auf dem Claraposten deponieren musste und sich daher nur kurz dort aufhielt, anschliessend intensiv von der Fahndung observiert, bis die Gelegenheit zur Verhaftung eintrat.

C.K. klagt über die Basler Bank und deren Leiter der Filiale bei der Mustermesse: «Was der während Wochen an Ausflüchten vorbrachte, als ich ihn auf die enormen Bezüge von J.F. aufmerksam machte.» J.F. war ja nicht bevormundet und C.K. hatte keine Vollmacht; der faule Beamte versteckte sich hinter der Erklärung, dass jeder mit seinem Geld machen könne, was er wolle…

Die Frage ist nun, ob die Basler Bank für einen Teil des Betrugsschadens - wenigstens für den Betrag, der über das Bezugslimit hinausgeht - eine Haftung anerkennt.

Auf jeden Fall besteht ein dringender Handlungsbedarf in Sachen Betrugsschutz für Betagte:

1. Müssen die Bezugslimiten bei Seniorenkonti eingehalten werden.

2. Wenn Automatenbzüge gesperrt sind, muss um so mehr bei Barbezügen am Schalter nachgefragt und die Zahlung verweigert werden.

3. Der Bankbeamte soll den Kunden beispielsweise ins Hinterzimmer bitten, wenn er plötzliche Grossbezüge von betagten oder behinderten Kunden feststellt, oder eben andere Massnahmen ergreifen, wie Rücksprache mit Verwandten oder gar die Polizei einschalten, wenn Verdacht aufkommt.

4. Wie Schalterbeamte solche Situationen angehen, sollte bankintern und mithilfe der Betrugsprävention des Kriminalkommissariates speziell geschult werden.

5. Schalterbeamte müssen zur Rechenschaft gezogen werden können, wenn sie Bank- oder Kontovorschriften fahrlässig, z.B. «blauäugig» verletzen.






Ausschnitt aus der Bankabrechnung des Senioren-Kontos von J.F.: Die Riesenbezüge in Bar hätten den Bankbeamten F. aufhorchen lassen müssen. Sogar, dass der höchst bescheiden lebende J.F. fast jeden zweiten Tag einen oder zwei Tausender abhob.


*) Namen der Bank und der Beteiligten dem Editor von webjournal.ch bekannt

Von Jürg-Peter Lienhard


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