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Artikel vom 23.12.2004

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Ladenöffnungsgesetz

Täglich bis 20 Uhr einkaufen?

Basler Regierung bringt einen neuen Vorschlag zu den Ladenöffnungen ins Parlamment

Von Redaktion



Vorschlag zur Klärung - aber auch gegen die ausländische nachbarschaftliche Konkurrenz: neue Ladenöffnungszeiten in Basel vorgeschlagen


BASEL. reg.- Die Basler Regierung schlägt vor, den Abendverkauf abzuschaffen, dafür aber die Ladenöffnungszeiten täglich bis 20 Uhr und am Samstag bis 18 Uhr zu bewilligen.

Nach einem Bundesgerichtsurteil im Sommer 2004 soll nun das Gesetz über die Ladenöffnungszeiten angepasst werden. Der Regierungsrat hat eine entsprechende Vorlage zu Handen des Grossen Rates verabschiedet, den das webjournal.ch hier ausführlich wiedergibt:

Neu sollen Verkaufslokale im ganzen Kanton von Montag bis Freitag bis 20.00 Uhr geöffnet bleiben, am Samstag bis 18.00 Uhr. Der Abendverkauf von 20.00 – 21.00 Uhr soll dafür abgeschafft werden.

Gegen ausländische Konkurrenz

Grundsätzlich soll mit einem einfachen, knappen und klaren Gesetz einerseits Konformität mit dem Bundesrecht hergestellt werden. Andererseits geht es auch darum, Basels Konkurrenzfähigkeit als attraktiver Einkaufsstandort zu fördern sowie Arbeitsplätze und Wertschöpfung zu erhalten. Der Detailhandel in Basel ist besonders starker Angebotskonkurrenz in den Nachbarkantonen und im nahen Ausland ausgesetzt und braucht bessere Rahmenbedingungen.



Die Gewerkschaften werden wohl auch noch ein gewichtiges Wörtchen mitreden



Zwar kann die liberalere Gesetzgebung nicht alle Probleme lösen. Dazu ist der Detailhandel selbst in hohem Masse gefordert. Die neuen Öffnungszeiten stellen jedoch eine Anpassung an die veränderten Konsumgewohnheiten dar und stützen die Bestrebungen des Detailhandels.

Weiterhin gelten werden Ausnahmebestimmungen für das Bahnhofsgebiet und Familienbetriebe. Liegt ein besonderer Bedarf vor, kann das zuständige Departement auch in Zukunft befristete Ausnahmebewilligungen für erweiterte Ladenöffnungszeiten gewähren. Gedacht wird an Grossanlässe wie etwa an die Fussball EM 08 oder ähnliche Veranstaltungen.

Anhörungsrecht für Landgemeinden

Durch die generelle Regelung der Öffnungszeiten auf dem gesamten Kantonsgebiet entfällt die Kompetenz der Landgemeinden (Riehen und Bettingen), auf dem Gemeindegebiet andere Regelungen zu genehmigen. Diese Änderung gedenkt der Regierungsrat durch ein auf Verordnungsebene verankertes Anhörungsrecht zu kompensieren. Die Landgemeinden sollen in Zukunft vor Erteilung einer befristeten Sonderbewilligung auf ihrem Gebiet angehört werden.

Hoffen auf Vereinbarung mit Sozialpartnern

Der Regierungsrat ist sich bewusst, dass die Arbeitnehmerorganisationen längeren Ladenöffnungszeiten kritisch gegenüber stehen. Auf Grund der Bedeutung des Detailhandels für die Bevölkerung und auf Grund der Konkurrenzlage hält er den vorgelegten Vorschlag jedoch für einen vertretbaren Mittelweg zwischen den geltenden Bestimmungen und einer völligen Liberalisierung, wie sie vor rund zwei Jahren in der Volksabstimmung abgelehnt worden war.

Aufgrund des Bundesgerichtsurteils kann die Zustimmung der Sozialpartner nicht mehr als Voraussetzung für verlängerte Öffnungszeiten ins Gesetz aufgenommen werden. Nachdem nun Ende Jahr alle gesamtarbeitsvertraglichen Abmachungen im Detailhandel auslaufen, würde es der Regierungsrat aber begrüssen, wenn zwischen den Sozialpartnern wieder eine Vereinbarung zu Stande käme und es damit dem Grossen Rat leichter fiele, diese Vorlage grossmehrheitlich gutzuheissen.



Vorläufig beibehalten werden die Öffnungszeiten in den Grosseinkaufshäusern Gundelipark und St. Jakob.

Der Regierungsrat hat im September auf Grund der Rechtslage beschlossen, die noch geltenden Öffnungszeiten von Montag – Mittwoch und am Freitag bis 19.00 Uhr sowie am Donnerstag bis 21.00 Uhr beizubehalten, bis ein neues Gesetz in Kraft tritt. Ebenso sollen die Sonderbewilligungen am Bahnhof, im St. Jakob-Park und am Dreispitz sowie für Familienbetriebe weiterhin gelten. Diesen Beschluss hat der Regierungsrat nochmals bekräftigt.

Von Redaktion


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