Arbeit
Erleichterungen für Grenzgänger
Personenfreizügigkeit in der EU: Neues Meldeverfahren in der Schweiz
Von Redaktion
Seit dem 1. Juni 2004 benötigen Staatsangehörige der 15 alten EU- / EFTA-Staaten für die Arbeitsaufnahme bei einem Arbeitgeber mit Sitz in der Schweiz keine Arbeitsbewilligungen mehr, sondern nur noch eine Aufenthalts- oder eine Grenzgängerbewilligung.
Die Bewilligungen können schriftlich oder telefon beantragt werden bei den Einwohnerdiensten Basel-Stadt:
Die Adresse lautet:
Einwohnerdiensten Basel-Stadt
Spiegelgasse 6
Postfach
CH-4001 Basel
Telefon 0041-(0)61 267 71 71
Für kurzfristige Erwerbstätigkeiten, d.h. Arbeitseinsätze bis zu 90 Tagen braucht es weder eine Grenzgänger- noch eine Aufenthaltsbewilligung. Diese Arbeitseinsätze müssen jedoch zwingend gemeldet werden. Die Meldungen können Online oder per Post erfolgen.
Die nötigen Formulare und Informationen sind abrufbar unter fden Links am Schluss dieses Artikels.
Meldung per Post sind für den Kanton Basel-Stadt zu richten an das Amt für Wirtschaft und Arbeit des Kantons Basel-Stadt, Utengasse 36, 4005 Basel, Fax 0041(0)61 267 99 35.
Von Redaktion
Für weitere Informationen klicken Sie hier:
Onlineformular 1
Onlineformular 2
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